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Professionalität in Darstellung und Ausführung erkennen

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Als Dienstleister können Sie Ihre Professionalität zum Ausdruck bringen, wenn Sie für Geschäftsbriefe aber auch Emails DIN 5008 anwenden. Die Norm legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest. Sie legt aber nicht fest, was zu schreiben ist, sondern wie.

Die Meinung zur strikten Einhaltung der DIN 5008 Norm gehen immer wieder mal auseinander. Grundsätzliche Regelungen sind durch weitere Normierung wie z. B. einem Fensterumschlag vorgegeben.

Wenn Ihnen eine Corporate Identity wichtig ist, ist es empfehlenswert, egal wie groß Ihr Unternehmen ist, auf ein einheitliches Erscheinungsbild Ihrer Korrespondenz zu achten.

So werden zum Beispiel nationale und internationale Anschriften vereinheitlicht. Ebenso werden Telefonnummern gemäß DIN nicht mehr zweistellig von rechts, sondern gar nicht mehr gegliedert. Eine Schreibform, die äußerst schwierig zu lesen ist und deshalb wenig Anhänger hat.

In Firmen ist allerdings darauf zu achten, wenn man sich gegen die neue Regelung entscheidet, dass im ganzen Betrieb eine Gliederung der Zahlen beibehalten wird. Die Einheitliche Schreibweise sollte für die ganze Firma Gültigkeit haben, damit das Gesamtbild nach außen einheitlich bleibt.

Als Bürodienstleister sollten alle Vorschriften aus der DIN 5008 bekannt sein. Als Gradmesser für einen Büro- oder Schreibservice kann die neue Schreibweise der Telefonnummer auf der Website oder Visitenkarte dienen, dass dieser Service auf dem aktuellen Stand ist.

Der „Normenausschuss Bürowesen“ überprüft und aktualisiert die DIN-Vorschriften für Geschäftsbriefe in der Regel alle fünf bis sechs Jahre. Zuletzt war dies im Jahr 2011 der Fall.

Diese Änderungen fordern in regelmäßigen Abständen zu Newsletter bzw. zu Kursen auf. Zusätzlich werden Bücher zum Thema angeboten. Da es im 5-Jahres-Rhthymus nur geringfügige Veränderungen gibt, sollten man sich genau überlegen, ob eine kostenpflichtige Weiterbildungsmaßnahme wirklich notwendig ist.

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